General Terms and Conditions

We have two GTCs, one for courses and trips/excursions, another for our consulting services. These are currently only available in German. If you require these in English, please contact us via Email or use one of these wonderful online translaters.

AGBs für Kurse und Ausflüge

AGBs für Beratungsleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Ausflüge 

Version 02-2024

HiFive S.à.r.l.
71B, rue Andethana
L-6970 Oberanven
Telefon: 00352 621683106
00352 621264575
E-Mail info@hifive.lu
Handelsregister Luxemburg Nr. B283136

1. Einleitung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge für Kurse und Ausflüge, die von HiFive S.à.r.l. organisiert werden/wurden. 

Im Folgenden gelten folgende Begriffsbestimmungen:

• „Veranstalter“ oder „HiFive“ bezeichnet die folgende juristische Person:

HiFive S.à.r.l.

RCS Luxembourg B283136

Geschäftssitz: 71B, rue Andethana

L-6970 Oberanven

Telefon: 00352 621683106

00352 621264575

• „der Kunde“ bezeichnet die physische Person, die eine Buchung für einen Kurs und/oder einen Ausflug mit HiFive abschließt, abschließen will oder abgeschlossen hat.

2. Vorvertragliche Informationen

2.2 Bereitstellung

Die vorvertraglichen Informationen werden dem Kunden anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder über den Veranstalter bereitgestellt.

2.3 Änderungen

Die vorvertraglichen Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kurs-/ Ausflugvertrages und können nicht geändert werden, es sei denn, der Kunde wird vor Vertragsabschluss klar, verständlich und deutlich über die Änderungen dieser Informationen informiert und akzeptiert diese.

Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der vorvertraglichen Informationen zu erklären, über die der/die Teilnehmer*in vor der Buchung informiert wird.

3. Vertrag

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Kurs-/Ausflugvertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle bei der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.

3.1 Verpflichtung des Kunden

Der Kunde, der den Vertrag abschließt,

– verpflichtet sich, dem Veranstalter alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Inhalt des Vertrages, die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistungen oder den Kurs-/Ausflugverlauf oder den Aufenthalt beeinflussen könnten,

– sichert zu, dass alle personenbezogenen Daten hinsichtlich der Personen, für die er den Vertrag abschließt, wahrheitsgetreu und korrekt auf allen Dokumenten angegeben werden (Handynummer, Emailadresse, Identität, Alter usw.);

– garantiert die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (einschließlich der Zahlung) durch die Personen, für die er den Vertrag abschließt (Familienmitglieder, Freunde usw.).

– verpflichtet sich den Anordnungen der Kurs-/Ausflugsleiter in jedem Falle Folge zu leisten. Die jeweiligen Leiter*innen sind berechtigt, Teilnehmer*innen von der Teilnahme auszuschließen, sofern diese die Voraussetzungen entsprechend der angegebenen Voraussetzungen des Veranstalters nicht erfüllen oder den Anordnungen der Kurs/Ausflugsleiter nicht Folge leisten. 

– ist für die Einhaltung der Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften auf seine/ihre Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen/ihren Lasten. Sofern dies dem Veranstalter technisch möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Kurs-/Ausflugsbeschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt des Kurs/Ausflugs informieren. Vom Kunden benötigte Medikamente müssen von selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls der Kunde einen Kurs/Ausflug vorzeitig beenden muss, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kundens.

3.2 Bereitstellung

Bei Abschluss des Vertrages stellt der Veranstalter dem Kunden eine Kopie oder Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (z.B: per E-Mail, ein Papierdokument oder PDF-Datei). 

3.3. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung stellt eine erneute Vertragsschlussanfrage dar, an die der Veranstalter fünf Tage gebunden ist und die der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann.


4. Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, lauten die Zahlungsbedingungen wie folgt: Nach Abschluss des Vertrages wird die vollständige Zahlung des Kurs-/Ausflugpreises durch den Kunden an den Reiseveranstalter innerhalb auf der Rechnung angegebenen Fristen fällig. Bei Zahlungsverzug erlischt der Vertrag ohne vorherige Ankündigung des Reiseveranstalters und der Kunde schuldet die daraus folgenden Stornogebühren (Art.7.).

5. Mindesteilnehmeranzahl

Wenn für die Durchführung der Dienstleistung eine Mindestanzahl von Personen erforderlich ist, wird diese Zahl im Vertrag angegeben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis zwei Wochen vor der Dienstleistung von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält sodann den eingezahlten Preis in voller Höhe zurück. Wenn der Veranstalter von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, der Kunde aber dennoch die Durchführung der Dienstleistung wünschen, kann dies nur über ein neues Angebot erfolgen.

6. Rücktritt/Kündigung (Stornierung) des Kurses/Ausfluges durch den Teilnehmer 

6.1 Pauschalierte Rücktrittsgebühren

Der Kunde kann jederzeit vor Kurs-/Ausflugbeginns von dem Kurs/Ausflug schriftlich zurücktreten. Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei dem Veranstalter eintrifft. Der Veranstalter kann Ersatz für die von ihm getroffenen Kurs-/Ausflugsvorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch pauschalisieren. 

Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro Person: 

6.2 Zusätzliche Kosten 

Die angegebenen Prozentsätze beinhalten nicht die optional vom Kunden abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung (zu beachten sind die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung, die abgeschlossen wurde). 

6.3 Nichtzahlung 

Die Nichtzahlung des Reisepreises innerhalb der vertraglichen Fristen stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar, und es gelten die oben genannten Standard-Stornogebühren. 

7. Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, den Vertrag zu kündigen falls:

8. Änderungen während eines Kurses oder Ausflugs

Änderungen oder Abweichungen aus den Prospektbeschreibungen während des Ausfluges oder des Kurses sind von Seiten des Veranstalters aufgrund der Art einer/eines Erlebnis- oder Abenteuerausflugs oder Kurses jederzeit möglich, falls aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür u.a. der in der vorvertraglichen Informationen angegebene Ausflug/Kursverlauf nicht garantiert werden kann.

8. Beschränkung der Haftung

Bei Kursen, Führungen, Trekkings und Expeditionen ist zu beachten, dass gerade im Kletter-/Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz o. ä.), was auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung unserer qualifizierten Führer*innen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Hier wird von jedem/r Teilnehmer/in ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Aus diesem Grunde weisen wir explizit auf das erhöhte Restrisiko im Kletter-/Bergsport hin.

9. Versicherungen 

Die HiFive Kurse/Ausflüge beinhalten weder eine Reiseversicherung noch eine Reiserücktrittsversicherung. Wir empfehlen jedoch ausdrücklich, solche Versicherungen abzuschließen. Es ist möglich, über HiFive eine Reiserücktrittsversicherung vermittelt zu bekommen.

10. Material

Der Kunde haftet bei der Nutzung von Material, welches von HiFive gestellt wurde, für jeglichen Schaden, der durch den Kunden verursacht wurde. Der Veranstalter behält sich vor, den Schaden zu evaluieren und falls nötig dessen Reparatur oder Austausch dem Kunden in Rechnung zu stellen.

HiFive – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen 

Version 01-2024

HiFive S.à.r.l.
71B, rue Andethana
L-6970 Oberanven
Telefon: 00352 621683106
00352 621264575
E-Mail info@hifive.lu
Handelsregister Luxemburg Nr. B283136

1. Einleitung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge für Beratungsleistungen, die von HiFive S.à.r.l. durchgeführt werden/wurden. 

Im Folgenden gelten folgende Begriffsbestimmungen:

• “Auftragnehmer (Unternehmensberater)” oder „HiFive“ bezeichnet die folgende juristische Person:

HiFive S.à.r.l.

RCS Luxembourg B283136

Geschäftssitz: 71B, rue Andethana

L-6970 Oberanven

Telefon: 00352 621683106

00352 621264575

Email: info@hifive.lu

• der „Auftraggeber“ bezeichnet die physische Person / das Unternehmen, die einen Vertrag für eine Beratungsleistung mit HiFive abschließt, abschließen will oder abgeschlossen hat.

2. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

2.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen (solange keine neue Version vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Verfügung gestellt wurde), somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

2.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

3. Umfang der Beratungsleistung / Stellvertretung

3.1 Der Umfang einer konkreten Beratungsleistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

3.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

4.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung der Beratungsleistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes und raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Auftragnehmers (Unternehmensberater) stehen, umfassend informieren.

4.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der Beratungsleistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Beratungsleistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

6. Berichterstattung / Berichtspflicht

6.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

6.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. bis maximal vier Wochen, je nach Art des Beratungsleistung, nach Abschluss des Auftrages.

6.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

7.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

8.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

9. Haftung / Schadenersatz

9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

9.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

9.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

9.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

10.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

10.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11. Honorar

11.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

11.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

11.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

11.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen, zu leisten. 

11.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

12. Elektronische Rechnungslegung

12.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

13. Dauer des Vertrages

13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

13.2 Der Vertrag kann, dessen ungeachtet, jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist die Luxemburgische Gesetzgebung anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.